NRW: Neuregelung der Vergütungssystematik von Verbandstoffen der modernen Wundversorgung 17.02.2020 08:40 Uhr
Zum 01.10.2019 haben sich die Apothekerverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe mit den Primärkassen auf eine Interimslösung bei der Vergütungssystematik von Verbandstoffen in der modernen Wundversorgung geeinigt. Dabei werden verschiedene Verbandstoffe nach Kantenlänge etc. in Gruppen eingeteilt und gelten dann auch als austauschbar.
Die aktuelle Februar-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ stellt die Details vor, da diese Vereinbarung – obwohl zunächst nur in NRW gültig – richtungsweisend ist, wenn jetzt auch Spezialverbandstoffe wie Hydrokolloidpflaster ausgetauscht werden müssen, damit die Apotheke noch daran verdienen kann. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=462020.