APOTHEKE HEUTE

Was Apotheker über die Neuerungen in der EU-Kosmetikverordnung wissen müssen 02.09.2013 08:56 Uhr

Seit dem 11. Juli 2013 ist die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (EU-Kosmetikverordnung) vom 30. November 2009 in Kraft. Die EU-Kosmetikverordnung bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht, sondern gilt unmittelbar. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. So müssen zum Beispiel Apotheker als Kosmetik-Händler, bevor sie Kosmetika in den Verkehr bringen, die Einhaltung einer Reihe von Kennzeichnungsinformationen beachten.

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