APOTHEKE HEUTE

Neuer vdek-Arzneiversorgungsvertrag ab 01.03.2021: wichtige Inhalte 17.05.2021 09:16 Uhr

Am 01.03.2021 ist der neue vdek-Arzneiversorgungsvertrag (vdek-AVV) zwischen dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) in der Fassung vom 01.02.2021 in Kraft getreten. Er gilt somit für die sechs Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk) und Hanseatische Krankenkasse (HEK) und ersetzt den vdek-AVV in der Fassung vom 01.04.2016.

Die aktuelle Mai-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=606721.