Neuer Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung ab 01.07.2019 – ein Crashkurs 03.06.2019 08:57 Uhr
Am 01.07.2019 wird der neue Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V in der Fassung vom 01.01.2019 in Kraft treten. Einerseits fanden redaktionelle Überarbeitungen und Verschiebungen von Paragrafen durch das Einfügen neuer Sachverhalte statt, andererseits gibt es bedeutende inhaltliche Änderungen, die große Auswirkungen auf den Apothekenalltag haben werden.
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