IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH
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APOTHEKE HEUTE

Neue Kassenleistung Cannabinoide: Das ist zu beachten!

Nordkirchen -

Seit 10.03.2017 ist der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erweitert worden. Durch eine Neuregelung in § 31 Abs. 6 SGB V haben Versicherte der GKV in klar begrenzten Ausnahmefällen nun Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität sowie mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon.

Die aktuelle Mai-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ gibt einen Überblick, was Sie bei der Lagerung, Abgabe, den Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept etc. beachten müssen. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=927517.

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