APOTHEKE HEUTE

Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen – was bedeutet das für die Apothekerschaft? 12.10.2015 09:15 Uhr

Es ist zu erwarten, dass die neuen Straftatbestände des vom Bundeskabinett am 29. Juli 2015 beschlossenen Entwurfs des „Antikorruptionsgesetzes“ unverändert oder mit nur kleinen Modifikationen noch Ende 2015 oder Anfang 2016 in Kraft treten. Schon vor diesem „Scharfstellen“ sollten Apotheker sich mit der Novellierung des Korruptionsstrafrechts auseinandersetzen, um zum Beispiel unterscheiden zu können, wo erlaubte Kooperation aufhört und Korruption beginnt. Hier heißt es, Vorsicht walten zu lassen.

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