APOTHEKE HEUTE

Kooperationsmöglichkeiten und Grenzen heilberuflicher Zusammenarbeit 07.10.2014 09:23 Uhr

Das bayerische Justizministerium hat Ende Juli einen Gesetzentwurf präsentiert, der die Einfügung eines eigenständigen Straftatbestands der „Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen“ in das Strafgesetzbuch vorsieht. Der Entwurfstext erfasst ausdrücklich auch den Bezug und die Abgabe von Arzneimitteln sowie die Zuführung von Patienten. Daraus folgt, dass Verhaltensweisen, die beispielsweise durch die §§ 10 und 11 Apothekengesetz (ApoG) verboten sind und eine berufsrechtliche Ahndung zur Folge haben, zukünftig strafrechtlich verfolgt werden könnten.

Die aktuelle Oktober-Ausgabe von „Apotheke heute“ zeigt auf, welche Kooperationskonzepte zulässig sind und bei welchen Apotheker lieber Vorsicht walten lassen sollten. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/probeheft?wkz=511114.