Was Apotheker leisten sollen, muss in feste Formen gegossen werden, wenn es vergütet werden soll. Derzeit herrscht viel Verunsicherung. Die Kassen sollen verpflichtet werden, über die Inhalte pharmazeutischer Dienstleistungen mit der Apothekerschaft Verträge zu schließen. Die Apothekerorganisationen erheben den Anspruch, Eckpunkte und Qualitätskriterien der Dienstleistungen selbst zu definieren. Das alles geschieht vor dem Hintergrund der geplanten Neuregelung durch das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG).
Die aktuelle März-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ berichtet, worauf sich Apotheken einstellen müssen. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=462020.
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