Wie erwartet ist über das Vermögen des Apothekenrechenzentrums AvP Deutschland GmbH am 01.11.2020 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die betroffenen Apotheken mussten ihre Forderungen gegen AvP bis zum 24.11.2020 anmelden. Nun kommt der Frage, ob den Apotheken an den Geldern ein „Aussonderungsrecht“ zusteht, entscheidende Bedeutung zu.
Die aktuelle Dezember-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ gibt einen Überblick, wann Forderungen in der Insolvenz eines Abrechners abgesichert sind. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=462020.
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