Erbschaftsteuerbegünstigung bei Apothekennachfolge: Das sollten Sie wissen 09.02.2015 09:00 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat die erbschaftsteuerlichen Begünstigungsregelungen für Unternehmensvermögen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Es bleibt allerdings dem Grunde nach weiterhin zulässig, Familienunternehmen bei der Nachfolge steuerlich zu privilegieren. Steht die Übergabe der Apotheke oder von Anteilen hieran an einen Nachfolger an, sollte überlegt werden, diese auf Basis der aktuellen Rechtslage durchzuführen.
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