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APOTHEKE HEUTE

Diese Vorgaben des Patientendaten-Schutzgesetzes sind für Apotheken relevant

Nordkirchen -

Am 03.07.2020 hat der Bundestag das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur, kurz Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), verabschiedet. Es sieht ca. 80 neue Paragrafen für das Sozialgesetzbuch V vor und regelt zwei wichtige Komponenten für Heilberufler und Patienten, nämlich die elektronische Patientenakte (ePA) sowie das E-Rezept. Das PDSG soll im Herbst 2020 in Kraft treten. Es ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Die aktuelle September-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ gibt einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben für Apotheken. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=462020.

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