APOTHEKE HEUTE

Die neuen Antikorruptionsparagrafen werden „scharf gestellt“: Das sollten Apotheker wissen 01.06.2016 09:01 Uhr

Nach zähem Ringen hat der Bundestag in seiner Sitzung am 14. April 2016 das sogenannte „Antikorruptionsgesetz“ (Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen) beschlossen. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf wurde entschärft – und davon profitieren in erster Linie die Apotheker. So wurde z. B. die bisher vorgesehene Bezugnahme auf die Verletzung einer „berufsrechtlichen Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit“ ersatzlos gestrichen.

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