IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH
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APOTHEKE HEUTE

„Der digitale Impfnachweis“: Das müssen Sie zum digitalen COVID-19-Impfzertifikat wissen

Nordkirchen -

Am 01.06.2021 trat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt sind gemäß
§ 22 IfSG „Impfdokumentation, COVID-19-Zertifikate“ auch Apotheker berechtigt, nachträglich ein digitales Impfzertifikat über durchgeführte Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zu erstellen.

Die aktuelle August-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ erläutert, was es dabei zu beachten gilt. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=606721.

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