Das neue Verpackungsgesetz: Das müssen Apotheken beachten 03.12.2018 09:10 Uhr
Am 01.01.2019 löst das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) die bisherige Verpackungsverordnung ab. Auch Apotheken müssen prüfen, was das im Einzelfall für sie bedeutet. Relevant ist das VerpackG z. B. bei Eigenmarken, etwa Bonbons und Kosmetik, die von Dienstleistern an die Apotheken mit dem apothekeneigenen Logo fertig abgepackt ausgeliefert werden.
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