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APOTHEKE HEUTE

Das neue Datenschutzrecht: Last-minute-Tipps

Nordkirchen -

Am Stichtag 25.05.2018 müssen – nach Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist – die Neuerungen im Umgang mit sensiblen Kunden- und Patientendaten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des neuen Bundesdatenschutzgesetzes von den Apotheken umgesetzt sein. Die Einhaltung des neuen Datenschutzrechts wird vermutlich von außen streng kontrolliert werden – nicht nur von den Behörden, sondern auch von Anwälten der Mitbewerber. Aussitzen ist also kein guter Ratschlag.

Die aktuelle Mai-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ zeigt, wie der Sprint auf die Zielgerade gelingt. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=227118.

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