Betriebliche Altersversorgung in der Apotheke: Diese rechtlichen Aspekte sollten Sie beachten! 13.01.2014 10:14 Uhr
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist neben der gesetzlichen Rente und der privaten Absicherung die dritte Säule der persönlichen Alterssicherung. Sie spielt wegen des seit 2002 allgemein bestehenden gesetzlichen Anspruchs der Arbeitnehmer und für Apotheken insbesondere wegen des „Tarifvertrags zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter in Apotheken und Auszubildende zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten“ eine große Rolle.
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