APOTHEKE HEUTE

Berufskleidung: Wer bezahlt den Kittel und die Reinigung? 19.02.2018 09:00 Uhr

Als Arbeitgeber haben Sie das Recht, die Art der Kleidung in der Apotheke zu bestimmen und den Dresscode vorzugeben. Diesen sollten Sie bereits im Arbeitsvertrag verbindlich festlegen. Im Arbeitsvertrag können Sie auch regeln, ob Sie sich mit einem Kleidungsgeld an den Anschaffungskosten beteiligen, ob die Arbeitnehmer die Kleidung selbst kaufen müssen und wer für die Reinigung zuständig ist. Ob der Fiskus sich an den Ausgaben Ihrer Arbeitnehmer über die Steuererklärung beteiligt, hängt von einigen grundsätzlichen Faktoren ab.

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