Am 01.03.2020 ist das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten. Im neuen § 132j SGB V wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Apotheker die Impfung durchführen dürfen.
Die aktuelle Mai-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ gibt einen Überblick. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=462020.
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