Das Sonderkennzeichen 09999637 wurde eigens für sogenannte „abrechnungsfähige Beschaffungskosten“ geschaffen. Stellt sich nur noch die Frage: Wann ist Porto denn nun abrechnungsfähig und wann nicht?
Die aktuelle Januar-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ gibt die Antwort. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=462020.
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