Ist Apothekern die Zahlung von Miet- und Investitionszuschüssen an Ärzte verboten?

Nordkirchen -

Nachdem das Oberlandesgericht Braunschweig zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Vertrags-(zahn-)ärzte Beauftragte der Krankenkassen im Sinne des sogenannten Korruptionsparagrafen § 299 Strafgesetzbuch sind, stellt sich die Frage, welche Zuwendungen von Apothekern an Ärzte mit oder ohne Gegenleistung berufsrechtswidrig sind.

Der „Apotheker Berater“ geht in seiner aktuellen Juli-Ausgabe auf die rechtlichen Hintergründe ein und hinterfragt verschiedene Gestaltungsmodelle der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter www.iww.de/info.cfm

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