WOLLRING - DIE WIRTSCHAFTSKANZLEI
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Pressemitteilung

Insolvente Apotheke: Möglichkeiten zur erfolgreichen Sanierung

Hamburg -

Falls Ihre Apotheke finanziellen Schwierigkeiten gegenübersteht und Insolvenz droht, könnte dies Ihre berufliche Zulassung beeinträchtigen. Eine Restrukturierung oder ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung können helfen, diese Herausforderungen zu bewältigen. Mit den rechtlichen Möglichkeiten zur Sanierung, angeboten durch Wollring Law, können Sie Ihre berufliche Zukunft absichern und den Fortbestand Ihrer Apotheke sichern.

Das wichtigste in Kürze

  • Insolvenz Ihrer Apotheke? Erkunden Sie Wege zur Existenzsicherung.
  • Behalten Sie die Kontrolle: Erfahren Sie mehr über Insolvenz in Eigenverwaltung.
  • Die Auswirkungen einer Insolvenz auf das Gesundheitswesen: Haftungsrisiken und die Bedeutung für die Patientenversorgung.
  • Krisenbewältigung mit innovativen Sanierungsstrategien: Einblick in maßgeschneiderte Lösungen von Wollring Law.
  • Ein Fallbeispiel: Entdecken Sie die erfolgreiche Sanierung einer Apotheke durch intelligente Nutzung des Insolvenzrechts.
  • Ein echtes Erfolgsbeispiel: Lassen Sie sich von einer gelungenen Apothekenrettung überzeugen.

Warum eine Insolvenz existenzbedrohende Folgen für Apotheker haben kann
Es ist wichtig, zwischen der Schließung einer Apotheke und ihrer Insolvenz zu unterscheiden. In einem Insolvenzverfahren liegt der Fokus darauf, die Apotheke möglichst offenzuhalten. Optionen wie ein vorausschauender Verkauf oder die Restrukturierung des Geschäfts sind dabei Schlüsselstrategien. Ferner besteht bei einer Insolvenz das Haftungsrisiko für Apothekeninhaber, auch mit ihrem privaten Vermögen.

Mögliche Folge: Verlust der Approbation
Die größte Befürchtung unter Apothekern, ähnlich wie bei Ärzten oder Rechtsanwälten, betrifft den möglichen Verlust ihrer Berufszulassung. Bei einem Insolvenzantrag, der nicht im Rahmen einer Eigenverwaltung erfolgt, besteht die Gefahr, die Apothekenkonzession und damit die berufliche Existenz zu verlieren. Eine effektive Lösung in dieser Situation ist die Insolvenz in Eigenverwaltung. Diese ermöglicht es dem Apotheker, sowohl die Kontrolle über die Apotheke als auch die berufliche Lizenz zu bewahren.

So kann es vermieden werden: Die Insolvenz in Eigenverwaltung
Die Insolvenz in Eigenverwaltung dient der Unternehmensrettung und ermöglicht es dem Unternehmen, weiterhin selbstständig zu agieren, wie es § 270 InsO vorsieht. Hierbei behält das Unternehmen die Verfügungsmacht, auch in der Schuldnerrolle. Ein vom Insolvenzgericht eingesetzter Sachverwalter überwacht und kontrolliert die Vorgänge, allerdings in stark begrenztem Umfang. Im Gegensatz zu herkömmlichen Verfahren wird kein spezieller Insolvenzverwalter bestellt.

Konkrete Auswirkungen einer Insolvenz auf Apotheker und Ärzte
Eine Insolvenz kann gravierende Konsequenzen nach sich ziehen. Diese umfassen nicht nur den Arbeitsplatzverlust, sondern auch Beeinträchtigungen in der Patientenbetreuung. Zudem sind die Haftungsrisiken, denen Ärzte und Apotheker ausgesetzt sind, ein wichtiger Aspekt, der nicht außer Acht gelassen werden darf.

Verlust des Arbeitsplatzes
Während eines Insolvenzverfahrens kann einem Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Kontrolle über eine Apotheke übertragen werden, was den Apothekenleiter möglicherweise von der Leitung ausschließt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Dies kann zur unmittelbaren Schließung der Apotheke durch das Gesundheitsamt führen, gemäß § 1 Abs. 2 ApoG. Professionell begleitete Sanierungsmaßnahmen, wie sie Wollring Law bereits erfolgreich durchgeführt hat, können solch eine Situation verhindern.

Auswirkungen auf Patientenversorgung
Wenn eine Apotheke schließen muss oder der Apotheker seine Führungsrolle verliert, hat dies negative Auswirkungen auf die Versorgung der Patienten. Die Verfügbarkeit benötigter Medikamente in der gewohnten Filiale ist nicht mehr gewährleistet. Insbesondere wenn es sich um die einzige Apotheke in der Umgebung handelt, kann dies rasch zu Versorgungslücken führen.

Haftungsrisiken für Apotheker und Ärzte
Ein Apotheker ist mit seinem Privatvermögen haftbar, was bedeutet, dass im Falle von Forderungen durch Gläubiger nicht nur auf das Betriebs-, sondern auch auf das private Vermögen zurückgegriffen werden kann. Dies beinhaltet nicht nur das eigene Haus und Grundstück, sondern auch andere Vermögenswerte und die Altersversorgung.

So können insolvenzgefährdete Apotheken erfolgreich saniert werden
Die wirtschaftliche Schieflage einer Apotheke kann sicher und nachhaltig beendet werden. Es gibt verschiedene moderne Varianten der Sanierung, die eine schnelle Erholung der Situation ermöglichen, ohne die Kontrolle über die Apotheke zu verlieren oder die Öffentlichkeit zu informieren.

Rettende Handlungsoptionen mit Wollring Law
Der Schuldenschnitt

Der Schuldenschnitt nach allgemeinem Vertragsrecht ist eine alternative Handlungsoption zu den gesetzlich vorgesehenen Sanierungsformen. Er basiert auf einer Vereinbarung mit den Kreditgebern wie Banken, Dienstleistern oder Vermietern. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Optionen gibt es hier keinen gerichtlichen Sachverständigen und keine Beteiligung des Restrukturierungsgerichts.

Die Sanierungsmoderation (StaRUG)
Die Sanierungsmoderation nach §§ 94 - 100 StaRUG zielt darauf ab, eine Sanierungsvereinbarung zwischen dem Apotheker und ausgewählten Gläubigern zu erreichen. Das Restrukturierungsgericht hat die Möglichkeit, einen Sanierungsmoderator zu bestellen.

Um eine erfolgreiche Sanierungsvereinbarung zu erzielen, muss ein Sanierungskonzept erstellt werden. Der Vorteil dieser Methode besteht darin, dass die Vereinbarung von den teilnehmenden Gläubigern nicht angefochten werden kann und keine öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist.

Der Restukturierungsplan (StaRUG)
Ein Restrukturierungsplan gemäß §§ 4 - 99 StaRUG bietet dem Apotheker die Möglichkeit, seine Verbindlichkeiten zu ordnen und gemeinsam mit der Mehrheit der Gläubiger eine belastbare Grundlage für die Sanierung zu schaffen. Die Kernpunkte eines Restrukturierungsplans entsprechen im Wesentlichen den Elementen eines Insolvenzplans.

Das Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung (ESUG)
Ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung ist die einzige Möglichkeit, wie Apotheken ein Insolvenzverfahren rechtssicher und ohne Betriebsstilllegung durchlaufen können. Der Inhaber der Apotheke bleibt im Amt und wird von Sanierungsberatern unterstützt.

Diese Maßnahmen nutzen wir, um Ihre Apotheke zu sanieren
Um insolvenzgefährdete Apotheken zu sanieren, stehen verschiedene sinnvolle Maßnahmen zur Verfügung.

Betriebswirtschaftliche Know-how und Controlling
In den letzten Jahren hat sich der Beruf des Apothekers stark verändert. Um eine Apotheke erfolgreich zu führen, sind betriebswirtschaftliches Know-how und Erfahrungen im Bereich Controlling unerlässlich. Mit branchenspezifischem Wissen in diesem Bereich sind gute Voraussetzungen gegeben, um eine Apotheke zu sanieren.

Überwachung der Liquidität und Finanzen
Eine weitere wichtige Maßnahme zur Sanierung einer Apotheke ist die Überwachung der Liquidität und Finanzen. Eine solide Finanzplanung hilft Ihnen dabei, Ihre Apotheke zu sanieren und zu retten. Bei Bedarf stellen wir Liquiditätsplanungssoftware zur Verfügung.

Implementierung von Frühwarnsystemen
Ein Frühwarnsystem kann verhindern, dass es zu einem Insolvenzverfahren kommt. Es kann auch vor einer Insolvenz warnen oder diese sogar abwenden. Gemäß § 1 StaRUG ist die Implementierung einer Krisenfrüherkennung für alle haftungsbeschränkten Unternehmen vorgeschrieben. Kleinere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter, was auf die meisten Apotheken zutreffen dürfte, wird die Möglichkeit geboten, subventioniert auf Beratungsangebote zurückzugreifen.

Insolvenz in Eigenverwaltung
Sollte ein Insolvenzverfahren unvermeidbar sein, ist die Option der Insolvenz in Eigenverwaltung zu erwägen. Sie behalten dabei als Apothekenleiter die Leitungsfunktion und Handlungsfähigkeit, während ein Sachverwalter unterstützende Kontroll- und Aufsichtsfunktionen übernimmt. Ihr Unternehmen bleibt unter Ihrer Kontrolle, und wesentliche rechtliche Angelegenheiten werden durch Ihre Berater geregelt.

Die Ausgangslage
Vor der Zusammenarbeit mit Wollring Law stand eine Apotheke durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und die drohende Beendigung der Geschäftsbeziehung durch einen Hauptlieferanten kurz vor der Insolvenz. Die Lagerbestände waren kritisch niedrig, was den Apotheker in eine schwierige Lage brachte.

Die Wende durch Wollring Law
Nachdem Wollring Law eingegriffen hatte, gelang es, die Beziehung zum Hauptlieferanten wiederherzustellen und eine Sondergenehmigung für einen Kredit zu erlangen. Dies ermöglichte den Wiederkauf von Waren und führte zur Wiederaufnahme des Verkaufs. Die Apotheke wurde schnell wieder rentabel, und eine Insolvenz in Eigenverwaltung konnte erreicht werden, was dem Apotheker half, innerhalb von sechs Monaten schuldenfrei zu werden und seine Konzession zu behalten.

Kontaktdaten:
Tel. 0800 – 40 40 221
info(@)wollring-law.com

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Inh. Dr. Moritz Wollring
Esplanade 23
20354 Hamburg

Telefon: 0800 – 40 40 221

E-Mail: [email protected]

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