Wie verschiedene Staatsanwaltschaften bestätigten, wird zur Zeit gegen einige Pharmagroßhändler ermittelt, die von namhaften Pharmakonzernen für afrikanische Märkte bestimmte Präparate illegal in EU-Packungen verpackt und in die legalen Handelswege eingeschleust haben sollen.
Dem Vernehmen nach werden Verstöße gegen das Arzneimittelrecht und Verletzungen des Markenrechts untersucht. Da es sich bei den illegal in Verkehr gebrachten Arzneimitteln um Originale der betroffenen Hersteller gehandelt hat und lediglich die Packmittel gefälscht waren, war die Sicherheit von Patienten nicht gefährdet. Auch kamen Apotheken nicht zu Schaden.
Mit dem legalen und politisch gewollten Handel mit Arzneimitteln innerhalb der Europäischen Union hat der aufgedeckte Skandal jedoch nichts zu tun, obwohl interessierte Kreise immer wieder in unlauterer Weise versuchen, hier eine Verbindung herzustellen.
Die Mitgliedsfirmen des Verbandes der Arzneimittelimporteure Deutschlands (VAD) betreiben seit über drei Jahrzehnten ein seriöses Geschäft zum Nutzen der deutschen Versicherten, die durch den Re- und Parallelimport innerhalb der EU Jahr für Jahr ca. 3 Milliarden Euro Kosten für zumeist patentgeschützte Arzneimittel direkt und indirekt einsparen. Der Einkauf findet bei behördlich zugelassenen Pharmagroßhändlern statt.
Ursache für kriminelle Handlungen der nunmehr aufgedeckten Art ist nicht die in Deutschland bestehende Abgabeverpflichtung von Importarzneimittel und die sog. Importquote. Vielmehr spielen vor allem die erheblichen Preisgefälle eine Rolle, wie sie zwischen europäischen und afrikanischen Märkten bestehen.
Der VAD begrüsst daher ausdrücklich die nunmehr in Kraft getretene EU-Richtlinie zur Verbesserung der Fälschungssicherheit von Arzneimitteln und erhofft sich davon eine deutliche Erschwernis für Kriminelle, gefälschte oder nicht für europäische Märkte bestimmte Arzneimittel in die legale Handelskette einzuschleusen.
Verband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands e.V. (VAD)
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