Zur Forderung des SPD-Gesundheitspolitikers Prof. Dr. Karl Lauterbach in der Spiegel-Ausgabe vom 12.07.2010, den gesetzlichen Krankenkassen zu verbieten, homöopathische Behandlungen zu bezahlen, erklärt der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) am 12.07.2010 in Bonn:
Auf Wunsch der Rot-Grünen-Bundesregierung wurden die Wahltarife für Homöopathie seinerzeit eingeführt. Es erstaunt, dass die SPD nun die Abschaffung dessen fordert, was sie unter ihrer Regierungszeit für eine sinnvolle Kassenleistung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 SGB V „Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen.“) erachtet hat und was von Ärzten, Patienten und Krankenkassen anerkannt ist. Es stellt sich die Frage, warum man an Dingen, die gesundheitspolitisch funktionieren, „herumdoktern“ will, statt sich um die entscheidenden Fragen einer Gesundheitsreform zu kümmern. Das klingt nach reinem Oppositionspopulismus und nicht nach sorgfältigem Umgang mit den Interessen der Patienten und Versicherten. Der Sprecher des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen hält im übrigen eine Debatte über Leistungsstreichungen derzeit generell für bedenklich.
Ferner belegt eine 2009 durchgeführte Allensbach-Studie, dass die Bevölkerung der Homöopathie ihr Vertrauen schenkt. Mehr als die Hälfte der Deutschen hat schon einmal homöopathische Arzneimittel verwendet, und der Anteil derer, die Homöopathika bewusst anwenden, ist in den letzten 40 Jahren stark gestiegen. Das Meinungsbild zu dieser Therapieform ist eindeutig und hat sich in den vergangenen Jahrzehnten weiterhin positiv entwickelt.
Einen konstruktiven Beweis für den Umgang mit der Homöopathie liefert der BAH, indem er in Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Akademie für Homöopathie und Naturheilverfahren in Celle Aus-, Fort- und Weiterbildung für Ärzte Apotheker, Hebammen und PTAs anbietet.
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