Seit dem 01.05.2008 besteht ein Rabattvertrag gemäß § 130a Abs 8 SGB V zwischen Heumann Pharma und den AOKen Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, PLUS, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe. Ein zusätzlicher Rabattvertrag mit der AOK Mecklenburg-Vorpommern wird ab dem 01.06.2008 in Kraft treten.
Eingeschlossen ist die Mehrzahl aller Präparate des HEUMANN Sortiments, ausgenommen die Wirkstoffe, für die ein bundesweiter Rabattvertrag existiert. Heumann erweitert damit seine bereits mit der Knappschaft, allen LKKs, ca. 130 BKKs und IKKs geschlossenen Portfolioverträge um eine wichtige Gruppe von gesetzlichen Krankenkassen.
Neben den Verträgen mit gesetzlichen Krankenkassen hat Heumann auch Verträge gemäß § 78 Abs. 3 AMG mit privaten Krankenversicherungen, z. B. Barmenia Versicherungen und Inter Krankenversicherungen, über das gesamte Produktsortiment abgeschlossen. Durch die Verträge können viele Patienten weiterhin mit Arzneimitteln des renommierten und traditionsreichen Unternehmens Heumann Pharma versorgt werden.
Präparate von Heumann decken ca. 80 % des generischen Marktes ab und werden generell zu einem Preis unter den drei Günstigsten angeboten. Damit können Präparate von Heumann nicht nur aufgrund zahlreicher Rabattverträge vom Apotheker abgegeben werden, sondern auch im Rahmen der aut idem Regelung.
Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG
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