Hamburger Apotheker: Versicherte nicht aus den Augen verlieren 19.07.2007 15:00 Uhr
Die Hamburger Apotheker freuen sich, wenn die Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Herstellern zu Einsparungen führen. Grundsätzlich werden die Apotheken auch weiterhin entsprechende Vereinbarungen aktiv unterstützen. Allerdings geben die Pharmazeuten der Hansestadt zu bedenken, dass weder den Versicherten noch den betroffenen Heilberuflern mit reinen Sympathiebekundungen geholfen ist.
„Die Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern müssen sich stärker an den Bedürfnissen der Patienten orientieren“, fordert Rainer Töbing, Präsident der Apothekerkammer Hamburg. Es könne nicht sein, dass Verbraucher, Apotheker, Ärzte und Großhändler mit der konkreten Umsetzung der Rabattverträge alleine gelassen würden.
„Wir wollen gemeinsam mit unseren Partnern die Versorgungssicherheit auf hohem Niveau erhalten“, ergänzt Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins e. V. „Da hilft es aber nicht, wenn Kassen, Politiker und sogar Hersteller die Augen vor der Realität verschließen. Denn die Rabattverträge sind eben keineswegs nur Testphase für Gesundheitsökonomen oder Marktlücke für Generikahersteller. Sie sind Versorgungsalltag für Millionen Versicherte und Patienten.“
Nur Hersteller, die ihre Lieferfähigkeit garantieren können, sollen nach Ansicht der Apotheker künftig in entsprechende Verträge aufgenommen werden. Außerdem müssten die Verträge für die betroffenen Leistungserbringer transparenter gemacht werden. „Wir müssen rechtzeitig wissen, was wir zu Lasten welcher Kasse abgeben dürfen, um uns auf die konkreten Veränderungen einstellen zu können“, so Graue. Schließlich müssten die Einsparungen bei den Kassen so verbucht werden, dass sich die Entlastungseffekte für die Arzneimittelbudgets nachverfolgen lassen.
Töbing: „Versicherte und Apotheker brauchen Verlässlichkeit und Handlungsspielraum. Jeder Patient hat ein Recht auf seine subjektive Wahrnehmung bei der Anwendung von Arzneimitteln. Wer sein seit Jahren gewohntes Medikament weiterhin einnehmen möchte, muss dies auch dürfen.“ So gibt es sinnvolle Weiterentwicklungen der bisherigen Rabattverträge, über die die Kassen schnellstmöglich mit den Beteiligten in Dialog treten sollten. Graue: „Aufzahlungsregelungen oder Zielpreisvereinbarungen haben in einigen Modellregionen ihre Überlegenheit bereits bewiesen. Nun kommt es darauf an, dass die Kassen in Erwartung der kolportierten Einsparungen nicht die Versorgung der Versicherten aus den Augen verlieren.“
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