Die Hamburger Apotheker bestätigen eine Einschätzung der Wettbewerbszentrale aus dem hessischen Bad Homburg. Demnach greifen im Verteilungskampf auf dem Gesundheitsmarkt einige Pharmahersteller aus Sicht der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zu illegalen Methoden.
„Uns geht es in den vergangenen Monaten nicht anders als den Wettbewerbshütern“, erläutert der Präsident der Hamburger Apothekerkammer, Rainer Töbing. „Wir befürchten, dass die von interessierten Konzernen erhobene Forderung nach dem totalen Wettbewerb nicht zu einer Verbesserung für Patienten und Verbraucher führt, sondern zum genauen Gegenteil.“ Die Wettbewerbszentrale bemängelte, dass versucht werde, die Kundenströme auch im Gesundheitssektor in Richtung bestimmter Anbieter zu kanalisieren. Töbing weist darauf hin, dass auch in Zukunft sichergestellt werden müsse, dass Patienten und Verbraucher mündig entscheiden und nicht in die Irre geführt werden dürften.
Töbing kann nachvollziehen, dass es bereits im laufenden Jahr mehr als 500 Beschwerden aus dem Gesundheitssektor gegeben habe. „Angesichts permanenter Gesetzesänderungen, einer zunehmend schwer durchschaubaren Leistungslandschaft und einer immer höheren Selbstbeteiligung der Patienten, fällt der Überblick schwer.“ Die Apothekerkammer beobachtet beispielsweise den Preiswettbewerb im Pharmasektor skeptisch. „So sehr wir den Wunsch nach möglichst günstigen Preisen nachvollziehen können, so sorgsam muss die Arzneimittelversorgung organisiert werden“, sagt Töbing.
Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins e.V., beschreibt den Wettbewerb unter Hamburgs Apotheken: „Wir haben bereits seit einigen Jahren eine spürbare Wettbewerbsintensität. Und das hat sich in den vergangenen Monaten verschärft.“ Problematisch sei dabei der Einfluss von Unternehmen und Konzernen, die sich Zutritt zur Arzneimittelversorgung verschaffen wollen. Graue: „Wir müssen darauf achten, dass die schwarzen Schafe nicht die Oberhand gewinnen und damit die gute Versorgung in Frage stellen.“
Entschieden ist nach Angaben der Wettbewerbszentrale bereits ein Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf, in dem es um unlautere Werbung einer Apotheke ging. Diese Apotheke habe mit erheblichen Preisnachlässen geworben, aber nicht darauf hingewiesen, dass es für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland eine Preisbindung gibt. Nach Angaben der Wettbewerbszentrale wurde der Apotheke per Einstweiliger Verfügung eine solche Werbung untersagt (AZ: 12O327/07).
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