EuGH-Urteil stärkt Investitionssicherheit der deutschen Apotheker

Grünes Licht für Apotheken-Automatisierung

Halle (Saale)/Luxemburg -

Der deutsche Apotheker kann aufatmen: Das Fremdbesitzverbot bleibt bestehen, die Apotheke bleibt damit im Eigentum des Apothekers. Darüber entschied heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Viele Apotheker hatten im Vorfeld des Urteils eine Entscheidung über die anstehende Automatisierung ihrer Apotheke mit Verweis auf die bestehende Rechtsunsicherheit vertagt.

„Dieses Urteil heißt nicht, dass der Apotheker so weitermachen kann wie bisher. Pick-up-Stellen in Drogeriemärkten, Blumenläden und Tankstellen verschärfen den Wettbewerb immer mehr“, so Daniel Gollmann, Geschäftsführer der Gollmann Kommissioniersysteme GmbH. „Der Apotheker muss sich fit für die Zukunft machen. Und das fängt bei der verstärkten Kundenbindung an. Die pharmazeutische Beratungskompetenz ist das größte Pfund des Apothekers, das er mit dem Einsatz eines Kommissioniersystems am besten zur Geltung bringen kann.“

„Wir rechnen nach dem Urteil mit einem weiteren Nachfrageschub. Ein Drittel unserer Interessenten wollte das EuGH-Urteil über das Fremdbesitzverbot abwarten. Verständlich, hätte sich doch die Apothekenlandschaft im negativen Fall völlig verändern können“, meint Sven Fahning, Vertriebsleiter des Automatenherstellers mit Sitz in Halle (Saale), Zürich und Melbourne. „Die Automatisierungsquote in deutschen Apotheken könnte am Ende dieses Jahres die 10 Prozent-Marke erreichen.“

Die Gollmann Kommissioniersysteme GmbH bietet mit ihrer aktuellen Aktion gerade kleineren und mittleren Apotheken mit einer Lagerkapazität von 6.000 bis 10.000 Medikamentenpackungen eine attraktive Möglichkeit zur Automatisierung ihres Warenlagers. Wobei aufgrund der Kompaktheit des Kommissionierautomaten in vielen Fällen ein Umbau der Apotheke nicht notwendig ist.

Bert-Morten Arnicke
Leiter Marketing
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