IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH
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APOTHEKE HEUTE

Grippeschutzimpfung in Apotheken als Regelleistung: Vergütung und Abrechnung

Nordkirchen -

Der Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Abs. 1a SGB V zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) ist bundesweit rückwirkend zum 01.10.2022 in Kraft getreten.

Die aktuelle Dezember-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ erläutert, worauf bei der Abrechnung geachtet werden muss. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=765222.

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