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APOTHEKE HEUTE

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG): Was bringt es für die Apotheken?

Nordkirchen -

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 13. Oktober 2014 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) veröffentlicht. Künftig soll unter anderem die Höhe des Kassenabschlags gesetzlich auf 1,77 Euro festgelegt werden. Die vehement geforderte regelmäßige Dynamisierung des Apothekenhonorars, die zwingend mit der Festschreibung des Kassenrabatts verknüpft sein sollte, hat es hingegen nicht in den Entwurf geschafft.

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