Für den Vertragswettbewerb rechtzeitig in Stellung gehen 01.07.2008 09:00 Uhr
Die DAK hat am 06. Juni 2008 Rahmenrabattverträge über Betablocker, Fentanyl und Neuroleptika ausgeschrieben (Bekanntmachung 2008/S 109-146392). Angesichts einer großen rechtlichen Unsicherheit, sowohl bei den Herstellern als auch bei den Kostenträgern, dürfte eine neue Runde von Angeboten, Zuschlagsentscheidungen, Rügen und wohl auch Klagen bevorstehen. Warum die DAK trotzdem ausschreibt, wird ihr Vorstandsvorsitzender Prof. Herbert Rebscher auf der IIR-Tagung „Rabattverträge“ (30.-31. Juli 2008, Frankfurt/M.) den Teilnehmern beantworten.
Einen Handlungsleitfaden für die rechtssichere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren werden Dr. Jan Byok und Dr. Alexander Csaki von der Kanzlei BIRD & BIRD sowie Eva Brauer vom Bundeskartellamt in einem Intensivblock erarbeiten.
Der „klassische“ Rabattvertrag befindet sich indes längst in Modifizierungsprozessen auf verschiedenen Ebenen. Über Weiterentwicklungen des Modells für Originalhersteller berichtet Dr. Armin Volkmann von Takeda Pharma, und Martin Eschbach, Leiter der Rechtsabteilung bei Novartis Pharma, stellt Risk-Share-Verträge vor. Abgerundet wird das Programm durch Dr. Christopher Hermann von der AOK Baden-Württemberg und seinen Vortrag „Die strategische Dimension der Preisbildung - wie geht es weiter mit dem Wettbewerb im Arzneimittelbereich?“.
Das vollständige Programm ist im Internet abrufbar unter: www.iir.de/rabattvertraege/adhoc
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