Fremdbesitzverbot: Nach dem EuGH-Grundsatzurteil = vor dem Spiel? 28.05.2009 09:00 Uhr

Die Frage, ob Fremdbesitz an deutschen Apotheken zulässig ist, hat in den letzten Jahren die Branche bewegt. Viele hielten die aktuelle gesetzliche Regelung des Fremdbesitzverbotes für falsch. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken mit den europäischen Rechtsvorschriften für vereinbar.

Damit ist das Drohgespenst „Kette“ vorerst selbst an die Kette gelegt. Es wird sich jedoch weiterhin trefflich als Drohmittel der Politik eignen. Insofern bleibt alles beim Alten. Das Urteil besagt nämlich nicht, dass Fremdbesitz in Deutschland grundsätzlich nicht zugelassen sein darf. Wenn der deutsche Gesetzgeber auf das Verbot verzichten will, kann er dies aus europarechtlicher Sicht jederzeit tun.

Und auch ohne das Urteil sind inzwischen zahlreiche strukturverändernde Prozesse angestoßen, die nur mit einem großen Kraft- und Willensakt wieder umgedreht werden könnten. Einzelverträge, die strukturelle Umgestaltung der Ärzte-, Krankenhaus- und Kostenträgerlandschaft sowie die politische Herausforderung, die Fortschrittskosten in der Medizin in den Griff zu bekommen, werden den Druck im Kessel hoch halten. Wie er abgelassen wird, vermag niemand mit Bestimmtheit vorherzusagen. Damit ist „nach dem Spiel wieder vor dem Spiel“ ...

Der „Apotheker Berater“ stellt in seiner aktuellen Juni-Ausgabe die Hintergründe des EuGH-Grundsatzurteils dar und hinterfragt die kurz- und langfristigen Auswirkungen des Richterspruchs auf den Apothekenmarkt und die einzelne Apotheke.

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