Der Marketing Verein Deutscher Apotheker e. V. (MVDA) zählt mehr als 1.000 Mitgliedsapotheken. Der MVDA ist Hauptaktionär der LINDA AG und nach dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) die bundesweit zweitgrößte Apothekenorganisation. Damit ist der MVDA mit seiner deutschlandweit vertretenen Qualitätsdachmarke „LINDA Apotheken“ dafür prädestiniert, neue Versorgungskonzepte sowohl regional als auch flächendeckend umzusetzen.
Aus dieser Position heraus sehen sich der MVDA und seine Mit- gliedsapotheken auch in der aktuellen Diskussion um die Freigabe von sogenanntem „Genuss-Cannabis“ zu einer Stellungnahme verpflichtet. Uns treibt die Befürchtung, dass hier vor dem Hintergrund politischer Opportunität Entscheidungen getroffen werden, die einer sicheren Versorgung etwaiger Konsumenten mit dann legalen Cannabis-Produkten zuwiderlaufen. Diese Überzeugung bildet die Grundlage der nachfolgenden Positionen:
Sicherstellung einer qualitätskontrollierten Abgabe aus Apotheken
> Die bereits in Apotheken zuverlässig funktionierenden Lieferketten und deren Kontrollmechanismen zur Sicherstellung einer bedarfsadäquaten Qualität bis zur Abgabe können aus der Versorgung mit Medizinalcannabis leicht adaptiert werden.
> Weiterentwicklung des bewährten und sicheren Versorgungssystems und Anpassung (im Sinne von Vereinfachung) der Vorschriften zur Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken nach deutschem Recht und deutschen Standards ohne Risiko einer unkontrollierten Marktüberschwemmung durch Cannabis ungeklärter Herkunft mit möglicherweise gesundheitsgefährdenden Zusammensetzungen oder Dosierungen.
Niederschwelliger Zugang mit hoher Beratungskompetenz für alle Bürger
> Die Bevölkerung assoziiert Apotheke grundsätzlich mit Gesundheitskompetenz. Die Akzeptanz und Wertschätzung der Beratung sind hier unvergleichlich hoch.
> Das Distributions- und Beratungsnetzwerk „Apotheke“ ist bereits deutschlandweit vorhanden. Eine einheitliche, qualifizierte Beratung bei der Abgabe von „Genuss-Can- nabis“ ist somit über die Apothekerkammern in kürzester Zeit umsetzbar.
Vorteile der Beschränkung der Abgabe auf Apotheken für den Gesetzgeber
> In Anbetracht einer „gespaltenen Gesellschaft“ beim Thema „Freigabe von Cannabis“ bietet sich hier eine elegante Lösung zur Überwindung des Akzeptanzproblems durch die Begrenzung auf Apotheken und die von ihnen betriebenen, dafür geeigneten Räumlichkeiten als Abgabestellen im kontrollierten Raum der Gesellschaft.
> Es besteht die Möglichkeit des „sowohl als auch“ durch eine verpflichtende Abgabeberatung zu Drogenrisiken analog zur Pflichtaufklärung bei der Abgabe der „Pille danach“.
>Gerade zu Beginn werden eine begleitende Datenerhebung und Dokumentation interessant und wichtig für die Evaluation sein. Dies können Apotheken per se leisten, da dies zu ihren standardisierten Alltagsmaßnah- men zählt. Eine Beurteilung, wie alternative Abgabekanäle dies handhaben könnten, bleibt an dieser Stelle der persönlichen Einschätzung und Spekulation überlassen.
Eckpunkte für die Abgabe in Apotheken
> Bereitstellung entsprechend vorgeprüfter Ware in den Räumen der Apotheke oder dazu bereitgestellter zusätzlicher Räumlichkeiten
> Regelmäßige, mindestens 1x jährliche Zertifikatsschu- lung zur Analytik, Abgabe, Beratung und möglichen Nebenwirkungen von regelmäßigem Drogenkonsum allgemein, organisiert durch die Apothekerkammern oder weiteren zertifizierten Institutionen für alle Mitarbeiter*innen
> Abgabe unter Verantwortung einer/s Apothekers/in >Abgabe nur durch pharmazeutisches Personal oder speziell geschultes Personal
>Mögliche verpflichtende Beratung bei jeder Abgabe analog der Pflichtberatung bei der Abgabe der „Pille danach“ und Dokumentation für die Evaluation
Die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken ist eine gesellschaftliche Entscheidung, die polarisiert. Hier können die Apotheken einen Beitrag zur Entschärfung eines Konfliktes leisten. Dabei ist der Fokus auf vorurteilsfreie und entkriminalisierende Abgabe, Beratung und Kontrolle entscheidend.
Wir warnen jedoch davor, Apotheken in den Wettbewerb mit „Coffee-Shop-Ketten“ nach niederländischem Vorbild, bisher kriminellen Vertriebswegen oder anderen schnell entstehenden Strukturen zu stellen, denn hier ist die Gewinnmaximierung wahrscheinlich die einzige Triebfeder mit entsprechender Angebotsstruktur. Wir sehen aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung eine Apothekenpflicht auch EU-rechtlich für vertretbar und die Krankenkassen in dieser Frage an unserer Seite.
Konfrontiert mit einem Wettbewerb über alternative Vertriebs- wege dürften sich Apotheken schnell komplett aus der Versorgung mit Genuss-Cannabis zurückziehen oder sich den dann geltenden Minimalvorschriften anpassen. Dies ist aus unserer Sicht nicht im Sinne des Gesundheitswesens.
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