Hat Ihre Steuererklärung eine Nachzahlung ergeben, ist der Fiskus rigoros: Wenn Sie die Steuerschuld nicht bis zur Fälligkeit überweisen, brummt man Ihnen happige Verzugszinsen auf. Wenn Sie hingegen dringend auf eine Steuererstattung warten, lässt sich die Steuerverwaltung viel Zeit – oft Monate. Falls Sie darauf im Hinblick auf eine gesicherte Liquidität nicht warten können, sollten Sie gegensteuern.
Die aktuelle Oktober-Ausgabe des „Apotheker Berater“ bietet Ihnen wichtige Tipps für Ihre Nachfrage beim Finanzamt. Es gibt nämlich sehr viel erfolgreichere Wege, die Steuerrückerstattung zu beschleunigen, als sich am Telefon oder schriftlich heftig zu beschweren oder gar mit der „Keule“ des Einspruchs wegen Untätigkeit oder einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu drohen. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ab/probeheft.