Prof. Dr. rer. pol. Klaus-Dirk Henke, Inhaber des Lehrstuhls für Finanzen und Gesundheitsökonomie an der TU Berlin und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, weist in einem Gutachten auf die volkswirtschaftlichen Risiken der aktuellen Regulierungspläne des Bundesgesundheitsministeriums hin.
Als Fazit des Gutachtens „Zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Einbeziehung der Parallelimporteure in die geplante Erhöhung des Zwangsrabattes für Arzneimittelhersteller von 6 auf 16%“, empfiehlt Prof. Dr. Henke die erneute Prüfung dieses regulatorischen Eingriffs sowie eine differenzierte Betrachtung der Marktteilnehmer. „Die Tatsache, dass Generika von der geplanten Herstellerrabatterhöhung ausgenommen
werden sollen, zeigt die Absicht, gewisse Marktsegmente, die bereits heute zu hohen Einsparungen beitragen, zu erhalten und daher keiner weiteren Belastung auszusetzen. Insoweit sind Generika und Parallelimporte funktional äquivalent zu behandeln“, so ein Argument des Berliner Gesundheitsexperten.
Richtig ist der Reformgedanke von Minister Rösler, die Preisgestaltung patentgeschützter Arzneimittel durch die forschenden Pharmaunternehmen als Kostentreiber Nr. 1 im Gesundheitswesen zu identifizieren. Doch durch die Erhöhung des Zwangsrabattes um 10% ohne Anpassungs- und Übergangszeitraum trifft diese Maßnahme nicht die forschenden Pharmaunternehmen alleine, sondern vor allem den pharmazeutischen Mittelstand. „Und hier im Besonderen die Branche der Parallelimporteure mit rund 4000 Arbeitsplätzen“, fasst Dirk Ullrich, Geschäftsführer des Parallelimporteurs AxiCorp, die aktuelle Situation zusammen.
„Derzeit ist die Branche der Parallelimporteure einziger wirklicher Wettbewerber der Hersteller patentgeschützter Arzneimittel am Markt“, so Prof. Dr. Henke. „Die fiskalischen Vorteile des Imports von billigeren Arzneimitteln aus dem Ausland liegen auf der Hand und lassen sich für die Gesetzliche Krankenversicherung klar nachweisen.“ Das Gutachten gibt ebenfalls zu Bedenken, dass der Beitrag der Branche nicht ausschließlich bei den Ausgabensenkungen für die GKV zu sehen ist, sondern auch in der zusätzlichen Beschäftigung und dem Beitrag zur betriebs- und volkswirtschaftlichen Wertschöpfung in der Gesundheitswirtschaft.
Mit dem zentralen Argument: „Parallelimporteure sind keine Hersteller im wirtschaftlichen Sinne, sondern „nur“ Händler, die ein zehnprozentiger Zwangsrabatt wesentlich stärker treffen könnte als die Arzneimittelhersteller mit deutlich höheren Gewinnmargen. Der Hersteller arbeitet erfahrungsgemäß mit Gewinnmargen zwischen 20 und 30%; beim Arzneimittelimporteur hingegen liegen diese bei 1 bis 4%“, unterstützt Prof. Dr. Henke die Forderung, Hersteller und Parallelimporteure als die im Wesentlichen ungleichen Marktteilnehmer zu betrachten, die sie faktisch sind.
Über die AxiCorp GmbH:
Die 2002 gegründete AxiCorp-Gruppe reduziert die Kostenbelastung im Gesundheitswesen durch die Herstellung und den Vertrieb preisgünstiger Arzneimittel. In innovativer und bisher einzigartiger Kombination im deutschen Pharmamarkt verfolgt die Unternehmensgruppe die Vision bezahlbarer Gesundheitsversorgung mit ihren Geschäftsfeldern EU-Arzneimittel, Generika und zukünftig auch Biosimilars. Die Firmengruppe gehört zu den Top 30 Pharmaunternehmen, beschäftigt über 250 Mitarbeiter und erzielte 2009 einen Umsatz von 133 Mio. €. Das ausführliche Gutachten finden Sie im Anhang.
AxiCorp GmbH
Birte Buschbaum
Telefon: 06172-4999550
Fax: 06172-4999129
E-Mail: [email protected]
www.axicorp.de