22. Oktober. Durch die Gesundheitsreform sollen die Kosten für Hilfsmittel über Ausschreibungen gesenkt werden. Rund 300 Millionen Euro Ersparnis verspricht man sich von dieser Maßnahme. Hilfsmittel, die individuell für die Versicherten angefertigt oder individuell mit „hohem Dienstleistungsanteil“ angepasst werden müssen, sollen laut der jüngsten Änderungsanträge der Regierungsfraktionen ausgeschlossen sein. Bereits seit der letzten Reform sind Ausschreibungen bei Hilfsmitteln möglich. Jedoch dürfen alle zugelassenen Leistungserbringer, die einen Vertrag mit einer Krankenkasse haben, ihre Kunden weiter auf Kosten der Kassen versorgen. Das soll sich nun ändern. Zugelassen wären dann nur noch die Ausschreibungsgewinner. Ob darunter die Qualität leidet oder so kleinere und mittlere Unternehmen vom Markt gedrängt werden, diskutieren Experten auf der EUROFORUM-Konferenz „Hilfsmittel 2008“.
Die Hilfsmittel-Expertin des IKK-Bundesverbandes Carola Grienberger glaubt nicht an Qualitätsverluste und sieht in der Zulassung eher einen „Papiertiger“ (aerzteblatt.de 26.01.2007). Auf der Tagung wird Grienberger über die Positionierung der Krankenkassen seit dem GKV-WSG sprechen und die Veränderungen für den Hilfsmittelmarkt darlegen. Am 8. Januar 2008 wird das OLG Brandenburg entscheiden, ob Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber gelten und somit das Vergaberecht bei Hilfsmittel-Ausschreibungen zur Anwendungen kommt. Hans-Werner Behrens als hauptamtlichen Beisitzers der 1. Vergabekammer des Bundes und Leitender Regierungsdirektor des Bundeskartellamtes wird auf der Tagung ausführlich auf die Vorgaben des GKV-Rechts und die Anwendbarkeit des öffentlichen Vergaberechts eingehen. Weitere Themen seines Beitrags sind die Anforderungen des öffentlichen Vergaberechts an Ausschreibung und Angebot, die Pflichten der Hilfsmittelerbringer sowie kartellrechtliche Beschränkungen. Das vollständige Programm ist im Internet abrufbar unter: www.euroforum.de/apo-hilfsmittel08
Claudia Büttner
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