Sanacorp begrüßt die Entscheidung des EuGH

EuGH sieht das deutsche Fremdbesitzverbot mit europäischem Recht als vereinbar an / Entscheidung für die inhabergeführte Individualapotheke 19.05.2009 11:34 Uhr

Der europäische Gerichtshof hat am heutigen Tag sein Urteil hinsichtlich der Vereinbarkeit des deutschen Fremd- besitzverbotes mit europäischem Recht gefällt. Das Apothekerunternehmen Sanacorp begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. „Wir freuen uns, dass der EuGH den Ausführungen der Apothekerschaft und der Bundesrepublik Deutschland gefolgt ist“ so Manfred Renner, Vorstandsvorsitzender der Sanacorp Genossenschaft, „Sanacorp steht seit über acht Jahrzehnten für die unantastbare Selbstständigkeit der Apotheke und wird auch in Zukunft mit aller Kraft dafür kämpfen, dass dies so bleibt.“ Auch aus Sicht der Patienten bedeutet dieser Richterspruch, dass ihre Gesundheit nach wie vor in der Betreuung von unabhängigen Pharmazeuten liegt. Das Urteil aus Brüssel ist damit nicht nur ein Sieg der Apothekerschaft, sondern garantiert insbesondere die sichere, nachhaltige und fundierte Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Arzneimitteln und auch die individuelle Beratung in allen Fragen zur Gesundheit.

Mit aktuell mehr als 3.300 Mitarbeitern in 17 Niederlassungen sorgt das Apothekerunternehmen Sanacorp dafür, dass ca. 9.000 Apotheken im gesamten Bundesgebiet sicher und zuverlässig mit Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten beliefert werden. Der Unternehmensverbund setzt sich mit umfassenden Serviceleistungen und praxisbewährten Kooperationsprogrammen nachdrücklich für die Stärkung der inhabergeführten Individualapotheken in Deutschland ein.

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