Mit Naxiva®-Panaxol™ CBD 250 mg/g steht in Deutschland nun erstmals ein hochdosierter Cannabidiol-Vollspektrumextrakt zur Verfügung, der zudem über die gesetzliche Krankenversicherung erstattungsfähig ist. Mit diesem Produkt wird das Portfolio von neuraxpharm erweitert, das neben Vollspektrumextrakten geringer Konzentration auch bereits ein THC-Produkt mit einer Wirkstoffkonzentration von ebenfalls 250 mg/g umfasst. Als Vollversorger bietet neuraxpharm Extrakte zur Einnahme und Inhalation. Ärzte haben dadurch die Möglichkeit, individuelle THC- und CBD-Mischungsverhältnisse zu verschreiben, die in den Apotheken als Rezepturarzneimittel hergestellt werden. Dies gilt durch die Neueinführung auch für Rezepturen mit hohen THC- und CBD-Wirkstoffkonzentrationen. Bestellungen können über den pharmazeutischen Großhandel oder direkt bei neuraxpharm unter bestellung(@)neuraxpharm.de und Fax: 02173/1060333 aufgegeben werden.
Das Produkt CBD 250 mg/g enthält 243 mg/ml CBD und 1,5 % (m/m) THC. Das Füllvolumen beträgt 32 ml und als Trägersubstanz dienen mittelkettige Triglyceride (MCT). Ungeöffnet ist die ölige Lösung 12 Monate haltbar, nach Anbruch in der Apotheke 5 Monate.
Das neue Produkt ist als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel klassifiziert. Als eines von wenigen CBD-Produkten auf dem Markt ist es dadurch über die gesetzlichen Krankenkassen nach Beantragung erstattungsfähig.
Rechtssichere und individuelle Verordnung
Mit der Naxiva®-Panaxol™-Produktpalette können Ärzte Cannabis rechtssicher und individuell verordnen mit der Gewissheit, dass diese Verordnungen adäquat von Apotheken beliefert werden können. Die Produkte werden dort in wenigen Schritten und ohne großen Zeitaufwand zu abgabefertigen öligen Cannabis-Extrakten verarbeitet. Die Rezeptur-Sets enthalten dabei nicht nur die Vollextrakte im jeweiligen Lösungsmittel, sondern auch viele weitere Hilfsmittel für die Identitätsprüfung und Rezepturzubereitung, etwa Testkits, Pipetten und Gefäße zum Abfüllen der fertigen Rezepturarzneimittel. Die hochkonzentrierten Extrakte können zudem portionsweise verdünnt und dadurch wirtschaftlich eingesetzt werden.
Definierter Wirkstoffgehalt
Für die Therapie mit medizinischem Cannabis stehen sowohl Extrakte als auch Blüten zur Verfügung. Laut Praxisleitlinie „Cannabis in der Schmerztherapie“ der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. ist jedoch die Verordnung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken nicht zu empfehlen.[1] Zu den angeführten Gründen gehören eine erhebliche Variabilität der Wirkstoffkonzentration, Schwankungsbreite der Konzentrationen in den Pflanzenanteilen, mögliche Verunreinigungen sowie auch mögliche Überschneidungen mit dem Freizeitgebrauch. Vollspektrumextrakte enthalten dagegen eine genau definierte Menge pharmakologisch wirksamer Hauptbestandteile wie THC und CBD. Bei einer Anpassung der Dosierung oder einem Wechsel zwischen Extrakten in standardisierter Qualität ist keine erneute Genehmigung durch die Krankenkasse notwendig.
Alle Naxiva®-Panaxol™-Extrakte enthalten definierte Konzentrationen und können entsprechend individuell abgegeben werden. Die Verfügbarkeit der beiden hochkonzentrierten, öligen THC- und CBD-Lösungen mit einer Konzentration von 250 mg/g sowie der reine, inhalierbare THC-Extrakt machen die Produktpalette von neuraxpharm in Deutschland einzigartig.
Weitere Informationen zum Portfolio von Naxiva®-Panaxol™: www.naxiva-panaxol.de.
[1] Horlemann J et al. DGS-Praxisleitlinie. Cannabis in der Schmerztherapie, Version 1.0.
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