Studienplatzklage

Wie funktioniert eine Studienplatzklage im Fach Medizin?

Berlin -

In den letzten 5 Jahren hat sich weder die Zahl der Bewerber noch die der freien Studienplätze im Fach Medizin geändert. Jedes Wintersemester können sich rund 9.000 Studierende an den 35 deutschen Medizinhochschulen einschreiben. Allerdings gibt es jedes Wintersemester um die 44.000 Bewerber. Einige Hochschulberechtigte versuchen, sich ihren Studienplatz gerichtlich zu erwirken. Doch wie läuft ein solches juristisches Vorgehen ab und welche weiteren Alternativen gibt es?

Der Ablauf einer Studienplatzklage
War die Bewerbung nicht erfolgreich, sollten Betroffene auf die Expertise eines Fachanwalts zurückgreifen, der seine Erfahrungen bei Studienplatzklagen belegen kann. Vor einer Klage ist eine Beratung darüber sinnvoll, wie erfolgversprechend ein Prozess im konkreten Fall ist. Kommt es zu einem Mandat, lässt der Jurist die von der Universität angegebenen Kapazitäten prüfen. Ein Verwaltungsgericht entscheidet daraufhin, ob die Hochschule sogenannte außerkapazitäre Studienplätze anbieten muss. Durch das Los oder durch bestimmte Leistungskriterien wird ermittelt, welche Kläger die zusätzlichen Plätze belegen dürfen.

Wie geht es weiter, wenn eine Klage gescheitert ist?
Führt diese Strategie nicht zum Ziel, bleiben dennoch Alternativen.

  • Studienortwechsel: Je geringer die Nachfrage, desto höher sind die Chancen auf eine Zusage. Versteift sich ein Bewerber auf eine beliebte Stadt, muss er mit einer Absage trotz einer Klage rechnen.
  • Auslandsstudium: Studierende können mit kürzeren Wartezeiten und einem für sie günstigeren NC rechnen; müssen sich allerdings auf relativ hohe Studiengebühren einlassen.
  • Warteliste: 20 % des Kontingents wird über die Warteliste vergeben. Die Wartezeit kann sinnvoll genutzt werden, beispielsweise mit einer Ausbildung.


Für den Text verantwortlich ist Frank Schneider.