Vorteil24

Entscheidung am Landgericht Nürnberg – 3:1 für Vorteil24

Köln -

Das Landgericht Nürnberg hat heute eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der einer Apothekerin aus Bayern vorläufig die Teilnahme an Vorteil24 untersagt wurde. Entschieden hat das Gericht in einem Eilverfahren auf der Grundlage einer summarischen Prüfung. Die Wettbewerbsnachteile deutscher Apotheken gegenüber ausländischen Versandapotheken und Pick-up-Points in Drogerien zu beseitigen, sei Aufgabe der Politik, befand das Gericht.


Die betroffene Apothekerin hat angekündigt, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Für den Kläger, einen konkurrierenden Apotheker aus der direkten Umgebung, kann die Entscheidung des Landgerichts ernste Folgen nach sich ziehen: Wird die Entscheidung im Berufungsverfahren aufgehoben, muss er der Apothekerin den ihr durch die vorläufige Einstellung entstehenden Schaden ersetzen. Die LINDA AG blickt optimistisch auf die anstehende Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Nürnberg, vor dem der Fall zu Vorteil24 jetzt entschieden werden muss.


Somit steht es nun vorläufig 3:1 für Vorteil24. Erst wenige Tage zuvor hatte das Landgericht Lüneburg einen einstweiligen Verfügungsantrag abgelehnt und Vorteil24 als eine „legitime Ausnutzung rechtlicher Möglichkeiten“ bestätigt. Ebenso hatten bereits das Oberlandesgericht Köln und auch das Landgericht Aachen in der Vergangenheit für Vorteil24 entschieden.


Die LINDA AG sieht sich durch das Verfahren in der Zielsetzung bestätigt, für die inhabergeführten Apotheken zu kämpfen und für „gleiche, faire Wettbewerbsbedingungen“ zu sorgen. Durch die Einführung von Vorteil24 ist die Bewegung in den Apothekenmarkt gekommen, die notwendig ist, um die durch die Politik jahrelang hingenommenen Wettbewerbsvorteile für ausländische Versandapotheken endlich auszugleichen. „Die LINDA AG wird so lange für Vorteil24 kämpfen, bis tatsächliche Wettbewerbsgleichheit zwischen ausländischen Versandapotheken und inländischen Apotheken im Markt herrscht“, erklärt Georg Rommerskirchen, Vorstand der LINDA AG.

 

 

Über LINDA Apotheken/LINDA AG

Die LINDA Apotheken sind ein qualitätsorientierter Zusammenschluss eigenständiger Apotheker, die den kommunikativen Vorteil der Dachmarke „LINDA“ im Dialog mit der Öffentlichkeit und den Kunden nutzen. Die LINDA Apotheken stehen für Qualität, verbraucherorientiertes Marketing und besondere Kundennähe. Mit rund 1.300 angeschlossenen Apotheken ist LINDA die deutschlandweit größte und bekannteste Premium-Apothekendachmarke selbstständiger Apotheker und Marktführer in ihrem Segment. Dies bestätigen die Ergebnisse verschiedener unabhängiger, repräsentativer Studien renommierter Institutionen: Rund 40 Prozent der Be­völkerung kennt die LINDA Apotheken, beim Anteil der Frauen ist es sogar fast jede Zweite¹. LINDA Apotheken verfügen über die beste Beratung² ⁴ und den besten Markenauftritt² ³. Die LINDA AG ist Eigentümerin der Apothekendachmarke „LINDA Apotheken“. Sie setzt sich für eine zukunftsorientierte Positionierung der selbstständigen inhabergeführten Apotheken, unter besonderer Wahrung derer Eigenständigkeit und Unabhängigkeit, ein. Sitz der LINDA AG ist Köln.

¹ Markenerfolgskontrolle bei Verbrauchern 2011; iCONSULT Forschung & Consulting GmbH

² Sempora-Studie 2011; Sempora Consulting GmbH

³ Goldmedaille in der Kategorie „Marketing“, coop-Studie 2011 und 2012, Apotheken Management- Institut

⁴ Nr. 1 der Apotheken-Kooperationen, Studie „Service-Champions 2011“, Service Value GmbH