Neu ab 01.02.2015

Dulcolax® Dragées voll verordnungs- und erstattungsfähig ­– zur dauerhaften Therapie von Verstopfung 29.01.2015 10:38 Uhr

Gute Nachrichten für alle Menschen die chronisch unter Verstopfung leiden: Ab dem 01.02.2015 ist die Dulcolax® Dragées 100er Packung und damit auch die 20er und 40er Packungsgröße bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen zur Behandlung einer begleitenden Verstopfung voll verordnungs- und erstattungsfähig - im Rahmen der in der Anlage 1 des G-BA formulierten Erkrankungen: Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogene Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase.

Allerdings muss der Arzt Dulcolax® auf einem roten Rezept verordnen - ansonsten ist die Erstattungsfähigkeit nicht gegeben. Bisher konnte der Arzt zur langfristigen Therapie von Verstopfung nur 2 x die 40er Packung verschreiben. Da Zuzahlungen nicht pro Rezept, sondern pro aufgeführten Artikel geleistet werden, mussten Patienten bisher 10 Euro zuzahlen. Nun ist endlich eine Verordnung der größeren Packung möglich – und der Patient spart eine komplette Zuzahlung – also 5 Euro.

Die Erstattungsfähigkeit ist in der Lauer-Taxe und dadurch automatisch in allen Apothekensystemen vermerkt - ebenso die Zuzahlung in Höhe von 5 Euro.

Die Dulcolax® Dragées 100er Packung wird zur dauerhaften Therapie von Verstopfung eingesetzt und reicht für etwa 90 bis 100 Tage. Der enthaltene Wirkstoff Bisacodyl wird in einer aktuellen Expertenleitlinie als Mittel der ersten Wahl empfohlen1. Dulcolax® Dragées wirken über Nacht und befreien am nächsten Morgen - für einen unbeschwerten Tag.

Pflichttext

1Andresen et al. (2013): S2k-Leitlinie Chronische Obstipation