Am 29.06.2022 ist das Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz) im Bundesgesetzblatt (BGBl I, S. 938) verkündet worden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat dieses als „Omnibusgesetz“ genutzt, um auch fachfremde Angelegenheiten zu regeln und vor allem Apotheken dauerhaft und unabhängig von Modellprojekten zu erlauben, gegen Grippe zu impfen.
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