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APOTHEKE HEUTE

Die wichtigsten Änderungen für Apotheken durch das Pflegebonusgesetz

Nordkirchen -

Am 29.06.2022 ist das Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz) im Bundesgesetzblatt (BGBl I, S. 938) verkündet worden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat dieses als „Omnibusgesetz“ genutzt, um auch fachfremde Angelegenheiten zu regeln und vor allem Apotheken dauerhaft und unabhängig von Modellprojekten zu erlauben, gegen Grippe zu impfen.

Die aktuelle August-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für Apotheken. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=765222.

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