Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann bei seiner Krankenkasse nachfragen. Einige Krankenkassen haben mit verschiedenen Versandapotheken Kooperationsverträge geschlossen, so dass sich der Kunde bei diesen Versandapotheken sicher sein kann, dass diese seriös agieren. Ein weiteres Kriterium für eine seriöse Versandapotheke (http://www.versandapotheke.net) ist das Impressum. Bei einer seriösen Internetapotheke steht im Impressum die vollständige Anschrift und die Kontaktdaten. Der Inhaber sollte ebenfalls im Impressum stehen. In Deutschland sollte das ein approbierter Apotheker sein. Ausnahmen bestehen in den Niederlanden oder in Großbritannien. Hier können als Inhaber einer Versandapotheke auch Kapitalgesellschaften auftreten. Des Weiteren müssen im Impressum Namen und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde und Apothekerkammer genannt werden. Ist kein Impressum vorhanden oder sind die Informationen sehr unvollständig, dann ist es meist besser, Abstand zu nehmen. Zweifel an der Seriosität eines solchen Unternehmens müssen dann erlaubt sein.
Rezeptpflichtige Arzneimittel
Rezeptpflichtige Medikamente dürfen nur gegen Vorlage des Originalrezeptes verkauft und ausgeliefert werden. Wird das Rezept in Kopie oder als Fax gesendet, so reicht dies nicht aus. Daher wird eine seriöse Internetapotheke kein rezeptpflichtiges Medikament ausliefern, ohne ein Rezept im Original vorliegen zu haben. Rezepte für Arzneimittel dürfen im Übrigen nicht die Versandapotheken, sondern nur der behandelnde Arzt ausstellen.
Nils Kambach
Danziger Str. 64
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Email: [email protected]
www.versandapotheke.net