Die neue Informations- und Diskussionsplattform für medizinische Fachkreise 02.11.2009 13:23 Uhr
Seit dem Inkrafttreten des modifizierten Rahmenvertrages zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband im April 2008 haben sich die Rahmenbedingungen für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel in der Apotheke verändert. Die Apotheker sind verpflichtet, Arzneimittel mit Rabattvertrag nach § 130 a Absatz 8 SGB V im Aut-idem-Bereich abzugeben. Dies gilt sowohl bei namentlicher Verordnung des Arzneimittels als auch bei Wirkstoffverordnungen. Grundsätzlich ist eine Abgabe des Rabattarzneimittels zwingend, wenn ein Rabattarzneimittel mit
• gleichem Wirkstoff
• gleicher Wirkstärke
• gleicher Packungsgröße
• gleicher oder austauschbarer Darreichungsform
• gleichem Indikationsbereich
vorhanden ist und keine einer Ersetzung des verordneten Arzneimittels entgegenstehenden betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften vorliegen. Nur in vier Ausnahmesituationen ist von dieser Verpflichtung zur Abgabe abzusehen:
1) in Fällen der Akutversorgung
2) im Notdienst
3) „pharmazeutische Bedenken“
4) Aut-idem-Kreuz
Pharmazeutische Bedenken verunsichern viele Apotheker
Der Apotheker hat die Möglichkeit, von der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel abzusehen, wenn aus fachlicher Sicht im konkreten Einzelfall „pharmazeutische Bedenken“ entgegenstehen. Diese können vorliegen, wenn durch den Präparateaustausch trotz zusätzlicher Beratung des Patienten der Therapieerfolg oder die Arzneimittelsicherheit im konkreten Einzelfall gefährdet sind. Der Apotheker muss also in bestimmten Situationen die Substitution mit einem rabattbegünstigten Arzneimittel vor dem Hintergrund „pharmazeutischer Bedenken“ abwägen. Dieser Sonderregelung stehen viele Apotheker verunsichert gegenüber, weil die gesetzliche Regelung vage ist und von Fall zu Fall entschieden werden muss.
Internetforum fördert Informationsbündelung und den interdisziplinären Austausch
Um jetzt den notwendigen Fachaustausch zu ermöglichen und alle relevanten Informationen rund um die Themen Rabattverträge und den Sonderfall „pharmazeutische Bedenken“ zu bündeln, gibt es seit dem 1.10.2009 das Internetforum www.pharmazeutische-bedenken.de für medizinische Fachkreise. Neben allen nötigen Hintergrundinformationen und einer Sammlung veröffentlichter Quellen und Stellungnahmen werden auch Projekte und Veranstaltungen zu diesem Themenkomplex vorgestellt. Interaktiv besteht für Apotheker und andere Fachkreise die Möglichkeit, sich im „Forum pharmaciae“ intensiv untereinander auszutauschen.
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