Bereits seit 2002 hat die Finanzverwaltung das Recht zur digitalen Betriebsprüfung. Da diese Methode der Betriebsprüfung langsam zur Regel wird, ist das Interesse an Seminaren und Informationen zum Thema unverändert hoch.
Die Betriebsprüfer können sich auf drei Arten Zugang zu den digitalisierten Daten der Buchhaltung verschaffen, den mittelbaren Zugriff, den unmittelbaren Zugriff und die Datenträgerüberlassung. Letztere stellt die am häufigsten genutzte Methode dar.
Auf einem dem Prüfer überlassenen Datenträger müssen sich alle steuerlich relevanten Daten befinden. Eine genaue Definition der relevanten Daten blieben Gesetzgeber und Finanzbehörden bisher schuldig, weshalb die Prüfer die Datenanforderungen in der Regel weit dehnen.
Digitale Daten bieten bisher unvorstellbare Analysemöglichkeiten von denen umfangreich Gebrauch gemacht wird. Die Finanzbehörden verfügen mit der Software IDEA über ein umfangreiches Analyse- und Auswertungstool. Die Auswertungen werden unter anderem durch Erkenntnisse der Wahrscheinlichkeitsrechnung gestützt und analysieren und vergleichen Daten auf der Suche nach Auffälligkeiten und Ausnahmen.
Die Folgen der digitalen Betriebsführung können gravierend sein. So können Fehler in der Buchhaltung viel leichter festgestellt werden und zu erheblichen Steuernachforderungen führen. Eine ordnungsmäßige digitale Buchführung ist das oberste Gebot in Zeiten der digitalen Betriebsprüfung. Bei Fragen hierzu sollten sie sich mit Ihrem Steuerberater abstimmen.
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