Für einen nicht unerheblichen Bereich seiner Umsätze stellt der Apotheker Rechnungen in Papierform aus. Und auch Eingangsrechnungen kommen in der Apotheke meistens in Papierform oder per E-Mail als PDF an. Doch damit ist ab 2025 Schluss, da dann die neu eingeführte E-Rechnung zu nutzen ist. Doch was ist die E-Rechnung überhaupt und welche Rechnungsvorgänge sind konkret betroffen? Gibt es Ausnahmen? Muss sofort ab dem 01.01.2025 gehandelt werden und gibt es Übergangsregelungen?
Die aktuelle November-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ geht diesen wichtigen Praxisfragen auf den Grund. Weitere Informationen und ein kostenloses Probeexemplar erhalten Sie hier.
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