APOTHEKER BERATER

Die Änderungen der Packungsgrößen: schrittweise Umsetzung der neuen Vorgaben

Nordkirchen -

Die Packungsgrößen sind neu geregelt worden: Ausgangspunkt dafür ist das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz.

Die Packungsgrößen sind neu geregelt worden: Ausgangspunkt dafür ist das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz. Ursprünglich war geplant, die Packungsgrößenkennzeichen sofort nach systematischen und einheitlichen Kriterien auf Grundlage der Zahl der Anwendungseinheiten zu bestimmen. Da dies jedoch eine erhebliche Änderung der bisherigen Systematik bedeutet, wurde der Zeitplan für die Einführung gestreckt und eine Übergangslösung installiert. Letzte Änderungen traten am 1. Februar 2012 mit der 6. Verordnung zur Änderung der Packungsgrößenverordnung in Kraft.

Der „Apotheker Berater“ stellt in der aktuellen April-Ausgabe den Status quo und den Zeitplan für die weiteren Änderungen vor. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter www.iww.de/ab/probeheft.