Die Abrechnung von parenteralen Zubereitungen und Zytostatika 08.09.2011 12:00 Uhr

Bei der Preisbildung für Fertigarzneimittel, die in parenteralen Lösungen verarbeitet werden, gilt die Arzneimittelpreisverordnung seit dem 1. Januar 2010 nicht mehr. Die bis dahin in dem Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe) vereinbarte generelle Berechnung von Apothekeneinkaufspreisen nach „Lauer-Taxe“ ist insofern gegenstandslos. Seither regeln die Anlage 3 der Hilfstaxe sowie allgemeine Bestimmungen die Abrechnung von parenteralen Zubereitungen und Zytostatika.

Der „Apotheker Berater“ erläutert in seiner aktuellen September-Ausgabe die rechtlichen Grundlagen, die Preisbildung für parenterale Lösungen, für patentgeschützte und nicht-patentgeschützte Wirkstoffe, für Injektionslösungen sowie die Rezeptbedruckung und Datenübermittlung und die Abrechnung mit der PKV. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter www.iww.de/info.cfm

IWW Institut für Wirtschaftspublizistik
Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft GmbH & Co. KG
"Apotheker Berater"
Chefredakteurin Franziska David
Aspastraße 24
59394 Nordkirchen

Telefon: 02596 9220
www.iww.de