Diabetruw® ist als diätetisches Lebensmittel verkehrsfähig 18.05.2010 10:44 Uhr
Der ostwestfälische Hersteller von Arzneimitteln, diätetischen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, die TRUW Arzneimittel GmbH, Gütersloh, hat nach Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14. Januar 2010 im Verfahren gegen den Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) um das Produkt Diabetruw® Zimtextraktkapseln nun endgültig obsiegt. Das über 100jährige Familienunternehmen hat das Produkt Diabetruw® mit einem sehr hochwertigen standardisierten Zimtextrakt als diätetisches Lebensmittel zur Senkung eines erhöhten Blutzuckerspiegels bei Typ-2-Diabetikern entwickelt und Mitte 2004 in den Verkehr gebracht und über die Apotheken in Deutschland vertrieben. Der VSW hatte das Produkt angegriffen, da es sich nach seiner Auffassung um ein Arzneimittel handele. Außerdem erließ die Bezirksregierung Detmold als Aufsichtsbehörde eine Ordnungsverfügung, da sie das Produkt ebenfalls als Arzneimittel eingestuft hatte. Gegen diese Ordnungsverfügung hatte TRUW Klage eingereicht.
Die Besonderheit dieser beiden Verfahren - im Gegensatz zu vielen anderen Gerichtsverfahren - liegt darin, dass für Diabetruw® durch klinische Studien eindeutig und unbestritten festgestellt ist, dass das Produkt tatsächlich erhöhte Blutzuckerspiegel senkt. Dabei wurde festgestellt, dass der in Diabetruw® enthaltene Zimtextrakt nur eine Blutzuckersenkung verursacht, wenn der Blutzuckergehalt krankhaft erhöht ist.
Das Landgericht Bielefeld hatte nach Auswertung mehrerer Universitätsgutachten und durchgeführter Beweisaufnahme, die jeweils zum selben Ergebnis gekommen sind, festgestellt, dass Diabetruw® keine pharmakologische sondern eine nutritive Wirkung entfaltet und daher ein diätetisches Lebensmittel und kein Arzneimittel darstellt. Der Bundesgerichtshof hatte nach gegenteiliger Entscheidung des OLG Hamm im Urteil vom 14. Januar 2010 (Az I ZR 138/07) festgestellt, dass das Produkt in Übereinstimmung mit europäischem Recht als verkehrsfähiges Lebensmittel einzustufen ist, solange sichergestellt ist, dass der Verzehr einer vergleichbaren Menge Zimt keine Gesundheitsgefährdung hervorruft. Die Parteien des Rechtsstreits haben nach dem BGH-Urteil übereinstimmend festgestellt, dass der Verzehr von Zimt und insbesondere von Diabetruw® absolut unbedenklich ist. Das Urteil des LG Bielefeld wurde nach Rücknahme der Berufung beim OLG Hamm durch den VSW rechtskräftig.
Vor dem Hintergrund des BGH-Urteils hat die Bezirksregierung Detmold ihre am 28.09.2005 erlassene Ordnungsverfügung am 05.05.2010 aufgehoben und damit festgestellt, dass Diabetruw® verkehrfähig ist.
Diabetruw® kann weiterhin als diätetisches Lebensmittel vertrieben werden. Das mittelständische Pharma-Unternehmen TRUW hat nach einem 5jährigen langen juristischen Kampf nun endlich Rechtssicherheit für den weiteren Vertrieb dieses Produktes erhalten. Die Geschäftsführer Martin Steiner und Dr. Eckhard Neddermann freuen sich vor allem für die Endverbraucher. Viele setzen schon seit über fünf Jahren Diabetruw® Zimtextraktkapseln unterstützend zur Blutzuckerregulierung ein. Durch ein spezielles Herstellungsverfahren ist der in den Kapseln enthaltende Zimtextrakt bei Typ-2-Diabetikern gut verträglich und einfach zu verzehren. In einer an der Medizinischen Hochschule Hannover durchgeführten doppelblind placebo-kontrollierten Studie wurde gezeigt, dass durch den regelmäßigen Verzehr von Diabetruw® Zimtextraktkapseln der Blutzuckerspiegel bei Diabetikern (Typ 2) messbar gesenkt werden kann [Mang B. et al. (2006). Effects of a cinnamon extract on plasma glucose, HbA1c and serum lipids in diabetes mellitus type 2. Eur J Clin Invest 36 (5): 340-344]. Eine Blutzuckersenkung erfolgt nur dann, wenn der Blutzuckergehalt krankhaft erhöht ist. So fiel der Effekt bei gut eingestellten Diabetikern, die gleichzeitig orale chemische Antidiabetika einnahmen, geringer aus. Außerdem entstand bei den Studienteilnehmern keine Hypoglykämie (Unterzuckerung). Auch sonst wurden keine unerwünschten Nebenwirkungen oder toxischen Effekte beschrieben. Die Blutzuckersenkung wird durch die im Zimt enthaltenen pflanzlichen Sekundärstoffe hervorgerufen. Diabetruw® ist ein typisches diätetisches Lebensmittel mit pflanzlichen Sekundärstoffen, das zur Ergänzung der normalen Ernährung für Diabetiker im Rahmen eines Diätplans eingesetzt werden sollte.
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