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Aut-idem-Substitution bleibt spannend 17.11.2014 12:17 Uhr

Das Onlineportal Pharmazeutische Bedenken hält Apotheker und PTA rund um das Thema Arzneimittelsubstitution regelmäßig auf dem Laufenden. So informiert der aktuelle Newsletter über entsprechende Pläne des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Resolution der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG). Wer den kostenlosen Newsletter-Service noch nicht nutzt, kann sich hierfür in wenigen Schritten auf dem Onlineportal registrieren.

Der G-BA hat kürzlich eine Liste mit sieben Wirkstoffen publiziert, die zukünftig vom Austausch ausgeschlossen sind. Die DPhG betrachtet diese Liste als zu eng gefasst. Daher fordert sie in ihrer Resolution, nicht einzelne Wirkstoffe von der Aut-idem-Substitution auszuschließen, sondern alle Vertreter kritischer Indikationsgruppen. Hierzu gehören nach Einschätzung der DPhG-Experten alle retardierten Wirkstoffe zur Therapie der Epilepsie, chronischer Schmerzen und des Morbus Parkinson. Hierbei handelt es sich um Indikationen, bei denen es infolge einer Substitution besonders häufig zu Komplikationen kommt.

Im Falle der Epilepsie unterliegt die für die Anfallsfreiheit erforderliche Dauertherapie mit Antiepileptika einem äußerst aufwendigen Titrations- und Einstellungsprozess. Plasmaspiegelschwankungen, wie sie durch einen generischen Wechsel z. B. durch die Substitutionspflicht auftreten können, müssen daher konsequent vermieden werden. Oberstes Therapieziel bei der chronischen Krankheit Epilepsie ist das Vermeiden von Anfällen und damit assoziierter – teilweise lebensbedrohlicher – Komplikationen. Jeder epileptische Anfall birgt das Risiko eines Status epilepticus, der potenziell lebensbedrohlich ist. Außerdem kann er für den Patienten weitreichende Folgen im psychosozialen Bereich haben sowie den zukünftigen Therapieerfolg und damit die weitere Anfallsfreiheit gefährden. Bleibt im Sinne der Patienten zu wünschen, dass der G-BA den weitreichenden DPhG-Forderungen nachgibt und weitere Antiepileptika von der Substitutionspflicht befreit. Dies gilt auch für die anderen Inhalte der DPhG-Resolution.

Ausführliche Informationen zum Krankheitsbild und dessen Therapie liefert das Onlineportal Pharmazeutische Bedenken in seiner Fortbildung Epilepsie, die durch einen Wissenstest abgerundet wird. Darüber hinaus bietet das Portal zahlreiche weitere Fortbildungen, Wissenstests und Hilfestellungen (z. B. ein Musterrezept, Tipps zur Dokumentation) zu kritischen Indikationen und Darreichungsformen. Fortbildungsbeispiele sind Antiparkinsonmittel, Antidiabetika, Immunsuppressiva, Autoimmunerkrankungen und Methotrexat, topische Dermatika und Opioidanalgetika. Die Inhalte sind für die Fachkreise im Gesundheitswesen angelegt, insbesondere für Apotheker, PTA, Pharmazieingenieure und Ärzte.

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