Kooperationsgipfel des BVDAK e.V.

Der Branchentreff im Apothekenmarkt 20.02.2013 09:00 Uhr

Am 7. und 8. Februar 2013 fand in München der 5. Kooperationsgipfel im Apothekenmarkt statt. Neben den meisten Apothekenkooperationen (27 Kooperationen) waren fast alle Softwarehäuser, pharmazeutischen Großhandlungen und fast die gesamte OTC‐Industrie (52 Teilnehmer) zum Erfahrungsaustausch vertreten.

Weitere namhafte Dienstleister zeigten sich sehr interessiert. Über 230 maßgebliche Entscheider aus dem Apothekenmarkt konnten sich daher bei insgesamt 15 Vorträgen über aktuelle Entwicklungen im Apothekenmarkt informieren.

Die Industrieteilnehmer deckten 20 % des deutschlandweiten Rx‐Marktes, 40 % des OTC‐Marktes sowie 25 % des Non‐OTC‐Marktes ab.

Die Mitglieder des BVDAK e.V. verabschiedeten während ihrer Mitgliederversammlung einstimmig eine Resolution zur Problematik des Kassenabschlages.


Verbandsvorsitzender Dr. Stefan Hartmann
wies in seinem Vortrag darauf hin, dass der Zusammenschluss, der Aufbau und die Nutzung von Netzwerkstrukturen in Kooperationen den Apotheken im sich weiter verschärfenden Wettbewerb helfen kann.

In gleichem Maße, wie sich die Apothekenlandschaft verändert und Spezialisten hervorbringt, verändert sich auch der Verbändebereich. Die Verbände werden selbstbewusster und fordern, ebenso wie die Apotheker, ein Umdenken unserer Standesführung und eine Weiterentwicklung überholter Strukturen.

Der BVDAK e.V. wünscht sich nachdrücklich eine starke und souveräne Standesführung, die offen und konstruktiv mit den verschiedenen Strömungen, die sich seit 2004 etabliert haben, umgeht. . Wenn dies nicht gelingen sollte, oder nicht gewünscht ist, droht eine weitere, unerwünschte Zersplitterung. Der BVDAK hat stets seine konstruktive Gesprächsbereitschaft signalisiert.

Resolution zum Kassenabschlag:

Die Mitglieder des BVDAK e.V. verabschiedeten am 06. Februar 2013 einstimmig folgende Resolution:

  • Der BVDAK fordert das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesversicherungsamt auf, dafür zu sorgen, dass der Kassenabschlag 2013 bis zu einer entgültigen Entscheidung der Schiedsstelle bei € 1,75 verbleibt und Retaxationen bis zur entgültigen Entscheidung untersagt werden.
  • Für das Jahr 2014 gilt – soweit sich die Vertragspartner bis zum jeweiligen Jahresende nicht einigen können und die Schiedsstelle ebenfalls nicht rechtzeitig, also zum jeweiligen Jahresende, entscheiden kann – ein Kassenabschlag von € 0,95.
  • Für die Folgejahre, also ab 2015 wird – im Falle der Nichteinigung zum Jahresende – der Kassenabschlag um € 0,10 jährlich gesenkt.


Zusammenfassend bleibt festzuhalten:

  • Der Apothekenmarkt und die Apothekenkooperationen entwickeln sich weiter.
  • Die Apothekerschaft benötigt eine starke und souveräne Standesführung.
  • Der BVDAK bittet die Politik beim Kassenabschlag ein Machtwort zu sprechen.